Jugendtreff Herti
Wohnzimmer
Küche
Küche
Zimmer mit Tischkicker
Terrasse
Terrasse
Gamerzimmer
Gamerzimmer
Chill-Lounge
Die Vermietung
Wer?
Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 26 Jahren mit Wohnsitz in Zug.
Wo?
Jugendtreff Herti
St. Johannes-Strasse 36
6300 Zug
Zeitspanne der Vermietung?
08:00 Uhr bis Max. 24:00 Uhr
Die genauen Bedingungen der Vermietung findest du weiter unten.
Nutzungsbedingungen
1. Die Jugendarbeit des Pastoralraums Zug Walchwil stellt dem Mieter / der Mieterin die Räumlichkeiten des Jugendtreffs Herti gegen eine Umtriebsentschädigung von Sfr. 50.- am gewünschtem Datum zur Verfügung. Das Datum für die Vermietung muss mindestens zwei Woche im Voraus kommuniziert werden. Die Umtriebsentschädigung ist bei Vertragsunterzeichnung zu bezahlen.
2. Die Jugendarbeit des Pastoralraums Zug-Walchwil behält sich das Recht vor, bestehende Mietverträge jederzeit einseitig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn begründete Befürchtungen hinsichtlich der ethischen Grundlagen oder Wertvorstellungen der geplanten oder durchgeführten Veranstaltung bestehen.
3. Ein Mindestalter von 18. Jahren ist Pflicht für die Vermietung. Der Mieter / die Mieterin hinterlegt bei Vertragsunterzeichnung der Jugendarbeit ein Depot von Sfr. 50.-. Sofern die Räumlichkeiten und die Einrichtung in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand an die Jugendarbeit retourniert werden und sich der Mieter /die Mieterin keiner Vertragsverletzung schuldig gemacht hat, wird das Depot zurückgegeben.
4. Der Benutzer / die Benutzerin verpflichtet sich Sorge zu den Räumlichkeiten und der Einrichtung zu tragen. Die Räumlichkeiten werden nach der Veranstaltung von den Benutzenden, der Jugendarbeit in gereinigtem Zustand abgeben. Generierter Abfall muss am gleichen Datum der Vermietung entsorgt werden. Die Küche sowie die Küchengeräte müssen im gleichen Zustand hinterlassen werden wie sie vorgefunden wurden. Beschädigungen werden durch die Benutzenden repariert oder ersetzt.
5. Die WC-Anlagen werden in gereinigtem Zustand zurückgegeben.
6. Die Räumlichkeiten müssen spätestens um 24:00 Uhr des gewünschtem Datums wieder verlassen werden.
7. Der Mieter / die Mieterin ist für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich und ist während der ganzen Zeit präsent.
8. In den Räumen des Jugendtreffs gilt ein striktes Rauchverbot. Das Rauchen ist draussen auf der Terrasse erlaubt. Bitte Aschenbecher benützen. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Mieter / die Mieterin verantwortlich.
9. Es dürfen sich maximal 20 Personen im Jugendtreff aufhalten.
10. Die Jugendarbeit des Pastoralraums Zug Walchwil lehnt jegliche Haftung für Schäden in Zusammenhang mit der Veranstaltung ab. Insbesondere lehnt sie die Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl von Material oder Eigentum der Veranstaltenden oder der Besucher/innen ab. Dies gilt auch für Unfälle, die nicht auf einen mangelhaften Zustand der im Treff installierten Anlagen und Einrichtungen zurückzuführen sind.
11. Die Jugendarbeit des Pastoralraums Zug-Walchwil behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Hausordnung durch eine von der Jugendarbeit beauftragte Person zu überprüfen. Verstösse gegen die einzelnen Bestimmungen haben Sanktionen zur Folge.
12. Die Übergabe und Abnahme der Räumlichkeiten wird von den Jugendarbeiter:innen koordiniert.
13. Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter / die Mieterin, dass sie sich mit den obigen Vertragsbestimmungen einverstanden erklärt und diese einhält.
Kontakt
E-Mail:[email protected]/[email protected]
Whatsapp/Tel: 079 537 58 26